Die UEFA hat bekannt gegeben, dass den Klubs der City Football Group und Ineos die Teilnahme an Europa-League- und Champions-League-Wettbewerben unter bestimmten Vorgaben erlaubt wird. Dies erfolgt im Rahmen der UEFA-Regeln für Klubbesitz, die sicherstellen, dass keine Interessenkonflikte entstehen.
Manchester City, FC Girona, Manchester United und OGC Nizza sind unter den genehmigten Klubs, die in den europäischen Wettbewerben antreten dürfen. Eine wichtige Bedingung für die Erlaubnis war die Bestätigung der UEFA, dass die Klubbesitzer ihre Anteile an unabhängige Treuhänder übergeben haben. Zudem wurde ein Transferverbot zwischen den beteiligten Klubs bis 2025 festgelegt.
Die Entscheidung der UEFA steht im Vergleich zu früheren Fällen, wie bei den Red Bull-Klubs, die ähnliche Genehmigungen erhielten. In Deutschland regelt die DFL Mehrfachbeteiligungen in der Bundesliga, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die Zulassung der Klubs der City Football Group und Ineos zur europäischen Konkurrenz zeigt, dass sie bedeutende strukturelle Veränderungen vorgenommen haben, um den Regeln zur Klubbesitzkontrolle zu entsprechen. Die UEFA hat klargestellt, dass die Einhaltung dieser Regeln ausschlaggebend für die Teilnahme an den Wettbewerben ist.